Von Arne Simmig auf Sonntag, 08. Dezember 2019
Kategorie: Diözese

Friedenslicht 2019 • Genehmigungen für den ÖPNV

Wir haben auch dieses Jahr wieder diverse Verkehrsunternehmen angeschrieben um Genehmigungen zum Transport des Friedenslichtes zu erhalten.
Welche Genehmigungen uns vorliegen, könnt Ihr der Übersicht entnehmen (diese gilt aber nicht als Genehmigung) sowie den einzelnen Dokumenten der Verkehrsunternehmen. Die Dokumente findet Ihr im Downloadbereich.

Das Friedenslicht darf nur unter den Bedingungen der Verkehrsbetriebe transportiert werden.

Vorgaben zum Behälter und Brennstoff:

Vorgaben zum Transport:

zu Beginn Ihrer Mitfahrt darüber, dass Sie in dem Zug ein Friedenslicht mitführen wollen.

-             weder ein Wärmestau entstehen kann,

-             noch die Gefahr durch Entzündung besteht (z. B. in der Nähe von Garderoben),

-             der freie Durchgang im Wagen gewährleistet bleibt.

 

Wir freuen uns auf Euch!

Euer Friedenslichtarbeitskreis Hamburg